Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG 2015§ 9 Mindestleistung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/9#abs-1 (1) Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 6 und 7 für jeden Tag der Dienstleistung den Tagessatz nach der Tabelle in Anlage 1. Die Tagessätze nach der Tabelle in Anlage 1 nehmen an allgemeinen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes teil. Das Bundesministerium der Verteidigung macht die jeweils geltenden Tagessätze im Bundesgesetzblatt bekannt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/9#abs-2 (2) Auf die Mindestleistung nach Absatz 1 werden die folgenden Leistungen, jeweils gemindert um die gesetzlichen Abzüge, angerechnet:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/9#abs-3 (3) Reservistendienst leistende Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten mindestens den Unterschiedsbetrag zwischen